Unsere Kanzlei ist in der Lage unsere Mandanten verantwortungsbewusst in allen Belangen, die ihre Liegenschaften betreffen, zu vertreten. Dazu gehören die Anfechtung, Anerkennung und Beanspruchung des Eigentümers, einstweilige Verfügungen, Schutz der Nutzung, Eintragung und Löschen von Hypotheken, Teilung gemeinsamen Eigentums, Gründung von Wohneigentum, Vereinigung und Teilung von Grundstücken und der Abschluss von Notarverträgen aller Art.

