UNTERLAGEN, DIE FÜR DIE REGELUNG DER VERBINDLICHKETEN GEMÄSS GESETZ 3869/2010 BENÖTIGT WERDEN:
- Beglaubigter Auszug aus dem Familienbuch
- Einkommenssteuererklärungen der letzten drei Fiskaljahre (Formulare Ε1)
- Einkommenssteuerbescheide der letzten drei Fiskaljahre
- Jüngste Grundsteuererklärung (Formular Ε9)
- Lohn- u. Gehaltsbezüge oder letzter Rentenbezugsschein oder Arbeitslosenbestätigung
- τKFZ – Zulassungsscheine, falls vorhanden
- Schuldbestätigungen der Gläubiger
- Kopien der Kreditverträge
- Evtl. Kündigungen von Kreditverträgen
- Eigentumstitel von Liegenschaften des Antragsstellers
- Bestätigungen über Schulden an den Staat
- Bestätigungen über Schulden an Sozialversicherungsträgerι
- Polizeiliches Führungszeugnis (gem. Artikel 575 Strafprozessordnung)/li>
- Eine Bestätigung des zuständigen Finanzamtes über die Niederlegung einer gewerblichen Tätigkeit (zur Feststellung der Anwendbarkeit des Konkursrechts)
- Eidesstattliche Erklärungen
- Sonstige Unterlagen nach Ermessen des Schuldners